Sexarbeit ist ein seit den 1970er Jahren verwendeter Begriff für sexuelle Dienstleistungen, also für bezahlte Tätigkeiten in der Sexindustrie, insbesondere in der Prostitution,[1] aber auch als Domina, Pornodarsteller oder Peepshowdarsteller. In Abgrenzung zur Prostitution ist der Begriff „Sexarbeit“ positiver konnotiert und betont, dass es sich um Arbeit handelt.[2]
Der Begriff der Sexarbeit bezeichnet dabei „eine konsensuelle sexuelle oder sexualisierte Dienstleistung zwischen volljährigen Geschäftspartnern gegen Entgelt oder andere materielle Güter“[3] und schließt nicht-einvernehmlichen Sex beziehungsweise Sex mit Minderjährigen aus der Definition aus. In Deutschland ist Sexarbeit jedoch kein Begriff der juristischen Fachsprache.
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